Häufig gestellte Fragen

Redaktionell verantwortlich für diese Antworten: Frank Hörtreiter, Öffentlichkeitsbeauftragter der Christengemeinschaft.

 


 


 

Gehört die Christengemeinschaft zur Ökumene?

Die Basisformel des Ökumenischen Rats der Kirchen (ÖRK) lautet:
Der Ökumenische Rat der Kirchen ist eine Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Dies zu bejahen, dürfte wohl keinem Theologen der Christengemeinschaft Schwierigkeiten bereiten. Wir haben uns auch bemüht, in die Arbeitsgemeinschaft der Christlichen Kirchen (ACK) aufgenommen zu werden. Wir wurden aber gebeten, diesen Antrag offiziell (noch) nicht zu stellen, weil dafür derzeit das einstimmige „Ja“ aller Mitgliedskirchen nicht zu erwarten sei. Wir fühlen uns als Teil der einen, unsichtbaren Kirche und empfinden, gemäß unserem Bekenntnis, alle Christen als Teil dieser Ökumene, nicht etwa nur die Mitglieder der Christengemeinschaft. In Berlin haben wir seinerzeit die ACK sogar mitgegründet, und es gibt „vor Ort“ an einigen Stellen eine Zusammenarbeit.

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Erkennt die Christengemeinschaft die Taufen anderer Kirchen an?

Ja.

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Erkennen andere Kirchen die Taufe der Christengemeinschaft an?

Wir wären froh, wenn es diese Anerkennung gäbe. Allerdings saß die Christengemeinschaft nach dem Krieg auf einem reichlich hohen Ross und insofern haben wir möglicherweise Mitschuld, dass unsere Taufe 1949 von der evangelischen Kirche in Deutschland nicht anerkannt wurde. Die katholische Kirche hat erst sehr spät klar gesagt, dass sie unsere Taufe nicht anerkenne. Wieso? Das mögen Andere erklären. Wir sehen nichts, was wirklich dagegen spräche, zumal wir (wie wohl die Mehrzahl anderer Christen auch) die Taufe als Aufnahme betrachten:

  • in die Obhut der vor Ort taufenden Gemeinde,
  • in die Sakramentsgemeinschaft unserer Christengemeinschaft,
  • in die Christenheit („una sancta“).

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Ist die Christengemeinschaft anthroposophisch?

Ja, wenn man damit ausdrücken will, dass die Christengemeinschaft nicht ohne die Hilfe Rudolf Steiners entstanden wäre.
Nein, wenn man damit meint, wir hätten anthroposophische Wahrheiten zu glauben.
Nein, wenn man darunter versteht, die Christengemeinschaft sei die Kirche der Anthroposophen.
Nein, denn keine Lehrbesonderheit muss bei uns von einem Pfarrer gelehrt oder von einem Mitglied geglaubt werden.
Ja, wenn damit die Dankbarkeit der Christengemeinschaft für Rudolf Steiners Hilfe für ein modernes religiöses Leben und Bibelverständnis gemeint ist.

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Wie wird man in der Christengemeinschaft Mitglied?

Wer die Segenskraft unserer Sakramente empfängt, der gehört schon in einem feineren Sinne zur jeweiligen Gemeinde. Kinder und Jugendliche dürfen sich zuhause fühlen in der Gemeinde, aber sie sind nicht zur Mitgliedschaft verpflichtet. Wer volljährig der Gemeinde beitreten möchte, bespricht das mit einem Pfarrer und er wird willkommen sein, wenn er das Evangelium hören und an den Sakramenten teilnehmen möchte. Die Zugehörigkeit entsteht durch das Mitfeiern der Gottesdienste und widerspricht der Glaubensfreiheit nicht.

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Wie steht die Christengemeinschaft zur Gleichberechtigung und zu Minderheiten?

Die Christengemeinschaft hat sich seit ihrer Gründung gegen jede Diskriminierung gewandt und dies im Laufe der Jahrzehnte immer mehr in die Praxis umgesetzt.

  • Es gibt bei uns seit der Gründung 1922 Pfarrerinnen und Pfarrer am Altar.
  • Menschen jeder Herkunft sind bei uns gleichberechtigt willkommen (wir haben uns
    selbst bei dem drohenden Verbot gegen die Forderung der Nazis gewehrt, Juden 
    vom Gottesdienst auszuschließen).
  • Die geschlechtliche Ausrichtung eines Menschen (z. B. Homosexualität) wird nicht
    beurteilt. Allerdings spricht unsere Trauung als Sakrament die Verschiedenheit von
    Mann und Frau an. Deshalb ist sie für gleichgeschlechtliche Paare nicht geeignet.
    Es hat aber Segnungsfeiern bei Entschlüssen zu einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft von zwei Frauen oder zwei Männern in unseren Gemeinden 
    gegeben.

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Wie steht die Christengemeinschaft zum Staat?

Da die Christengemeinschaft inzwischen in allen Erdteilen Gemeinden gegründet hat, ist das Verhältnis zum Staat auch unterschiedlich. Wir treten für die Menschenrechte und eine freiheitliche Verfassung ein. Allgemein gilt: Wir halten die strikte Trennung von Kirche und Staat für eine gute Errungenschaft der Neuzeit. Nach der Diktatur des Nationalsozialismus haben wir uns in Deutschland erfolgreich um die Rechte einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ (KdöR) beworben, weil wir so unsere innere Verfassung zu einem eigenen Recht ausgestalten konnten. Auch ist dann die Gefahr geringer, Opfer womöglicher Unterdrückungsmaßnahmen zu werden. In der DDR war die Christengemeinschaft geduldet, wurde aber immer wieder Schikanen ausgesetzt. Hier ist ein Dank an die evangelische Kirche angebracht: Ohne ihre unkomplizierte Hilfe hätten wir in der DDR keine Kirchen (mit „Westgeld“) bauen können.

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Warum zieht die Christengemeinschaft keine Steuern ein?

Warum sollten wir das denn tun? Ist das nicht ein alter Zopf? Bei uns kann man erst rechtsgültig Mitglied werden, wenn man sich – volljährig – auf Lebensdauer entschließen kann. Und selbst dann ist jede Spende und jeder Beitrag freiwillig. In Deutschland werden solche Zuwendungen steuerlich den Kirchensteuern gleichgesetzt, aber wir möchten nicht, dass solche Beiträge durch die Finanzämter vom Gehalt abgezogen werden. Freiwillige Gaben sind schöner.

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Was bedeutet „Lehrfreiheit“?

Jeder Priester ist in seiner Lehre und Predigt frei, soweit er nicht im Widerspruch zu unseren Ritualen lehrt. Es ist aber kein Zufall, dass bei uns noch nie jemand Schwierigkeiten wegen seiner Lehraussagen bekommen hat. Ein „Lehrzuchtverfahren“ wie in anderen Kirchen wäre bei uns schwer denkbar. Denn jeder Priester geht täglich mit den sakramentalen Wortlauten um; bevor ein anderer ihn kritisiert, müsste er sich also längst nach seiner inneren Ehrlichkeit fragen. Das Gewissen ist der beste Ratgeber.

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Was sind die Lehrbesonderheiten?

Das Meiste, was bei uns geglaubt und gelehrt wird, dürfte der gemeinsamen Überzeugung aller Christen entsprechen. Jedes Mitglied hat bei uns ohnehin volle Glaubensfreiheit. Da die Lehrfreiheit des Priesters nur von den Wortlauten der Gottesdiensttexte eingeschränkt werden kann, muss also dort nach Lehrbesonderheiten gesucht werden. Und da gibt es nicht viele „Besonderheiten“ (schon gar nicht, wenn man christliche Grundaussagen und nicht konfessionelle Lehren – katholisch, protestantisch, orthodox etc. – betrachtet). Allenfalls könnte man nennen: Wir taufen in der Überzeugung, dass der Mensch schon vor der Empfängnis und Geburt existiert (Präexistenz). Die Taufe der Christengemeinschaft lässt Raum für eine Vorstellung, wonach die unsterbliche Seele des Menschen nicht bei der Empfängnis oder Geburt geschaffen wird, sondern zuvor geistig existiert. Unser Credo spricht von einem Schöpfergott, der seinen Geschöpfen „vorangeht“, also nicht ein für alle Mal stillsteht. Was uns von Sektenspezialisten gern vorgeworfen wird, nämlich unsere angebliche Abhängigkeit von der Anthroposophie, taugt nicht zur Abgrenzung; denn keine anthroposophische Erkenntnis ist für die Mitglieder und Geistlichen der Christengemeinschaft verbindliche Lehre.

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Ist die Christengemeinschaft eine Sekte?

Wir halten diese Einstufung für falsch und herabsetzend. Früher bedeutete Sekte (dieser Name kommt von lateinisch „sequi“ – folgen) wertfrei eine religiöse Strömung. Im 20. Jahrhundert bekam das Wort Sekte zunehmend den Beigeschmack von Engstirnigkeit, Fanatismus, Unduldsamkeit und Alleinvertretungsanspruch. Die Merkmale sind:

  • bestimmte Teile aus der Bibel – anstelle der ganzen Heiligen Schrift – werden 
    überbewertet;
  • einem besonderen Propheten (meistens dem Gründer der Gemeinschaft) muss 
    geglaubt werden;
  • andere Kirchen werden abgewertet;
  • sozial grenzen sich die Mitglieder von anderen Christen ab;
  • die Ökumene wird also abgelehnt.

Auch wenn alle Gemeinschaften ständig gegen Hochmut und Unduldsamkeit angehen müssen: Wir hoffen, dass die hier genannten Merkmale für uns nicht typisch sind, dass wir also gesprächsfähig sind. Auch im Praktischen suchen wir Frieden und Zusammenarbeit mit anderen Christen.

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Duldet die Christengemeinschaft politischen Extremismus?

Die Christengemeinschaft steht auf dem Boden der Menschenrechte und wendet sich gegen Rassismus, Nationalismus und sonstige Diskriminierung.

  • Die politische Meinung unserer Mitglieder wird nicht beurteilt.
  • Politischen Extremisten bieten wir allerdings keine Bühne.

Vor dem Altar soll Frieden herrschen.

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Was tut die Christengemeinschaft gegen sexuellen Missbrauch?

Es gibt eine Anlaufstelle der Christengemeinschaft für Mißbrauchsfragen, an die sich Menschen jeden Alters wenden können.
(Hier finden Sie die Ansprechpartner)

Diese Anlaufstelle wird von der Leitung der Christengemeinschaft eingesetzt, ist aber völlig autonom tätig. Alle dort mitgeteilten Dinge werden vertraulich behandelt, wenn der Betroffene sie nicht von ihrer Schweigepflicht befreit. Für die Kinder- und Jugendfreizeiten hat der Verband der Sozialwerke der Christengemeinschaft ein Präventionskonzept entwickelt, das in seinen Prospekten und auch den Hinweisen auf seiner Website benannt wird.

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