Zielsetzung
Zielsetzung ist die nachhaltige Finanzierung der Aufgaben der Foundation.
Die Aufgaben der Foundation leiten sich ab vom ihrem Zweck bzw. den Aufgaben des Council laut Verfassung. Beide sind sehr umfassend gehalten und beinhalten die gegenwärtigen Aufgaben mit dem größten Finanzbedarf (bzw. die für die Erfüllung der Aufgaben nötigen Organe: Leitung Priesterschaft und Geschäftsführung) nur implizite. Das bedeutet, dass wir in der Foundation die Aufgaben periodisch überprüfen und ihre Prioritäten auf die Entwicklung neu ausrichten.
Aus den gegenwärtig und für die nächste Zukunft gültigen Aufgaben ergeben sich folgende Zielprioritäten:
- Versorgung des Haushaltes mit genügender Liquidität;
- Finanzierung der Dauerverpflichtungen des laufenden Haushalts: aus heutiger Sicht Leitung der Priesterschaft, Geschäftsführung, internationale Altersversorgung, Aus- und Weiterbildung;
- Finanzierung des sonstigen laufenden Haushalts (z. B. Entsendungshilfen, Regionsunterstützung);
- Finanzierung des außerordentlichen Haushalts (z. B. Investitionsbeiträge für Kirchenbauten oder Hilfe auf spezielle Anfragen).
Grundsätze der Finanzpolitik
- Nach dem Bildungsprinzip der Foundation (von der Peripherie ins Zentrum) läuft auch der primäre Finanzstrom des laufenden Haushalts: Er wird durch die Beiträge der Regionen gebildet, welche wiederum weitgehend von den Gemeinden und damit letztlich von Mitgliedern und Freunden gespeist werden. Wir streben also ein Umlagesystem an, wonach auf allen Stufen laufende Kosten durch laufende Erträge finanziert werden.
- Überschüsse aus dem laufenden Haushalt der Foundation werden in die Haushaltsrücklage für das Folgejahr eingestellt.
- Für die Deckung von Defiziten können Rücklagen und außerordentliche Mittel (z. B. Ausschüttungen der Treuhandverwaltung) herangezogen werden. Zeichnet sich eine Unterdeckung des laufenden Haushalts auf Dauer ab, so ist in erster Linie ein Ausgleich durch Anpassung der Regionsbeiträge anzustreben. In zweiter Linie können weitere Kostensenkungen vorgenommen werden.
- Die Vermögensbildung der Foundation soll sich auf ein Minimum beschränken. Die Bilanzsumme soll nicht den Eindruck einer reichen Gesellschaft erwecken. Motto: so arm wie möglich und so reich wie nötig.
- Das bedeutet, dass wir Schenkungsgeld erhalten und auch als solches wieder weitergeben.
- Darlehen werden von der Foundation an Einrichtungen der Christengemeinschaft grundsätzlich zinslos vergeben. Zinsen werden in Ausnahmefällen vereinbart (z. B. kurzfristige Überbrückungsfinanzierung als Alternative zu einem Bankkredit). Darlehen werden aus Liquiditätsüberschüssen finanziert (z. B. zweckbestimmte Gelder, welche die Foundation vorübergehend verwaltet). Bei der Vergabe von Darlehen wird auf die Rückzahlbarkeit innerhalb der Fristigkeiten der Herkunftsmittel geachtet. D. h. es können keine langfristigen Darlehen für Projekte vergeben werden, welche eigentlich Schenkungsgeld brauchen.
Die Foundation nimmt grundsätzlich keine Darlehen entgegen, außer zinslose Darlehen mit dem Charakter einer bedingten Schenkung.
Die Foundation ist somit keine Drehscheibe von Darlehen zwischen den Regionen. Sie agiert in solchen Fallen als Vermittlerin des Direktkontakts. Sie sorgt für Transparenz durch Austausch von Informationen unter den Koordinatoren.
Foundation Finanzkonzept neu nach Council 2003