Pressemitteilung | Stuttgart, den 13. November 2024
Urteil gegen ehemaligen Geistlichen:
4 Jahre und 2 Monate Haft wegen sexueller Straftaten
Ein ehemaliger Pfarrer der Christengemeinschaft wurde am 13. November 2024 vom Landgericht Frankfurt zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und sexueller Nötigung verurteilt. Das Gericht kam zur Überzeugung, dass Matthias R. sich mehrfacher Übergriffe schuldig gemacht hat.
Jahrelange Ermittlungen gingen dem Urteil gegen den ehemaligen Pfarrer voraus. Im Jahr 2012 erfuhr die Leitung der Christengemeinschaft erstmalig von Missbrauchsvorwürfen gegen den Pfarrer. Die Gemeinschaft suspendierte ihn umgehend von sämtlichen Tätigkeiten. 2014 verließ der Beschuldigte die Kirche vollständig. In den Jahren 2014 und 2018 wurden zwei weitere Vorwürfe bekannt, die durch die Betroffenen mit Unterstützung der Kirche angezeigt wurden. In einem der Fälle ist es nun zu einem Urteil gekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Wir als Christengemeinschaft sind von Trauer und Scham darüber erfüllt, dass es im Rahmen unseres religiösen Wirkens zu solchen Übergriffen und Verletzungen kommen konnte“, erklärt der Öffentlichkeitsbeauftragte der Christengemeinschaft, Pfarrer Johannes Roth aus Stuttgart. Eine interne Aufarbeitung der Vorfälle wurde umgehend nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe eingeleitet. Die für Aus- und Fortbildung Verantwortlichen arbeiten ständig daran, Übergriffen und Missbrauch jeder Art vorzubeugen.
Um Betroffenen Hilfe zu geben, hatte die Christengemeinschaft vorbeugend schon im Jahr 2010 die „Anlaufstelle für Missbrauchsfragen“ eingerichtet. Ihre Hilfsangebote und die Kontaktdaten sind auf der Website der Christengemeinschaft zu finden.
https://anlaufstelle-fuer-missbrauchsfragen.christengemeinschaft.de
Pressekontakt: Pfr. Johannes Roth | Tel.: 0711 62 01 10 70 | E-Mail: ebgu.wbunaarf@cbfgrb.qred.oetsop@sennahoj.htor